Was bringt Ihnen der Energieausweis?

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude gilt, hängt von Baujahr, Größe und Sanierungsstand ab.
Bedarfsausweis
Pflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden und nicht energetisch saniert sind. Basiert auf der technischen Analyse der Bausubstanz – aussagekräftiger und oft empfehlenswerter. Häufig ist ein Ortstermin erforderlich.
Verbrauchsausweis
Möglich für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder neuere Gebäude (nach 1977). Basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. Stark abhängig vom Nutzerverhalten – weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis.
Individuelle Beratung
Ich ermittle mit Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude in Frage kommt und erstelle ihn rechtssicher und nachvollziehbar.
Wie läuft die Energieausweis-Erstellung ab?
Von der Beratung zum passenden Ausweistyp bis zur rechtssicheren Ausstellung.
Welcher Ausweis für Ihr Gebäude?
Ich kläre mit Ihnen, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude erforderlich bzw. möglich ist – abhängig von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand.
Datenerhebung
Beim Bedarfsausweis ist häufig ein Ortstermin zur Ermittlung der Bausubstanz-Daten notwendig. Beim Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre benötigt.
Technische Analyse
Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Analyse der Bausubstanz – aussagekräftiger und oft empfehlenswerter. Die Erstellung ist aufwändiger als beim Verbrauchsausweis.
Ausstellung
Rechtssichere Erstellung und Ausstellung des Energieausweises – für Verkauf, Vermietung oder Aushangspflicht.
100 % unabhängig – keine Produktverkäufe
Meine Beratung ist herstellerunabhängig. Ich verkaufe keine Heizungen, keine Dämmstoffe und keine PV-Anlagen. Sie erhalten eine objektive Einschätzung, die sich ausschließlich an technischer Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit orientiert.
