Neubau-Beratung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu erfüllen ist Pflicht – ein Neubau muss mindestens dem Effizienzhaus 55 entsprechen. Dauerhaftes Förderziel der KfW ist das anspruchsvollere Effizienzhaus 40; daneben gibt es derzeit befristet auch eine Förderung für das Effizienzhaus 55. Ich begleite Sie von der Planung über die nötigen Nachweise bis zur Baubegleitung, damit Ihr Neubau den für Sie sinnvollen Standard wirklich erreicht.
Beim Neubau entscheidet sich früh, ob Ihr Haus nur die gesetzliche Vorgabe erfüllt oder darüber hinausgeht. Das GEG verlangt für jeden Neubau mindestens den Standard Effizienzhaus 55 – das ist die Pflicht, kein Komfortziel. Gefördert wird auf zwei Wegen: Die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielt dauerhaft auf das anspruchsvollere Effizienzhaus 40; zusätzlich gibt es derzeit eine befristete KfW-Förderung für genau den gesetzlichen Standard Effizienzhaus 55 (längstens bis Ende 2026, solange Bundesmittel verfügbar sind).
Damit aus dieser Differenz ein echter Vorteil wird, müssen Planung, Nachweise und Ausführung von Anfang an zusammenpassen. Ich begleite Sie als unabhängiger Energieberater durch genau diese Schritte – von der Effizienzhaus-Strategie über die technischen Nachweise bis zur Baubegleitung – damit der höhere Standard nicht nur auf dem Papier steht, sondern am fertigen Haus messbar ist.
Ihre Vorteile
Womit ich Ihren Neubau begleite
Von der Effizienzhaus-Strategie bis zur Baubegleitung – damit Ihr Neubau den geplanten Standard wirklich erreicht.
Effizienzhaus-Standards
Ich erläutere Ihnen den Unterschied zwischen dem gesetzlichen Mindeststandard Effizienzhaus 55 und dem dauerhaften Förderziel Effizienzhaus 40. Das Effizienzhaus 55 ist gesetzliche Pflicht – und derzeit gibt es zusätzlich eine befristete KfW-Förderung für genau diesen Standard. So entscheiden Sie früh und auf belastbarer Grundlage, welcher Standard für Ihr Bauvorhaben wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wärmebrückenberechnung
Statt mit pauschalen Zuschlägen zu rechnen, weise ich Wärmebrücken detailliert nach. Das verbessert die rechnerische Effizienzhausklasse und kann den nötigen Dämmaufwand an anderer Stelle spürbar verringern.
Lüftungskonzept (DIN 1946-6)
Für jeden Neubau ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vorgeschrieben. Ich erstelle dieses Konzept und stelle damit sicher, dass Ihr dichtes Gebäude vor Feuchteschäden und Schimmel geschützt bleibt.
Baubegleitung / Qualitätssicherung
Als dena-gelisteter Experte begleite ich die Umsetzung auf der Baustelle. So stelle ich sicher, dass die Förderbedingungen und der geplante Effizienzstandard in der Ausführung tatsächlich erreicht werden.
Ökobilanz / LCA — Entwurf
Die Ökobilanz (Life Cycle Assessment, LCA) bewertet die Treibhausgas-Emissionen Ihres Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus nach DIN EN 15978 auf Basis der ÖKOBAUDAT. Sie ist erforderlich für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und für die Effizienzhaus-40-Förderung der KfW – nicht jedoch für die befristete Effizienzhaus-55-Förderung. Steffen begleitet Sie durch diesen Nachweis.
100 % unabhängig – keine Förder-Garantie
Meine Beratung ist herstellerunabhängig: Ich verkaufe keine Bauprodukte und erhalte keine Provisionen. Sie erhalten eine objektive Einschätzung, die sich ausschließlich an technischer Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit orientiert. Eine Förderung kann ich nicht garantieren – Programme, Bedingungen und Standards können sich ändern. Ich begleite Sie dabei, die jeweils geltenden Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.
